Bei uns brauchst du keine Hilfsmittel, um dir den Text anzuhören. Wir haben ihn einfach für dich eingesprochen:

Du möchtest ein Studium beginnen und hast ein Recht auf Studienassistenz und/oder Hilfsmittel speziell fürs Studium? Dann musst du als nächstes einen Antrag stellen.
Wo, bei wem, wann und wie du diesen Antrag stellen solltest, verraten wir dir in diesem Beitrag.

Grundsätzliches zum Antrag auf Hilfsmittel und Assistenz

Jeder Mensch mit Beeinträchtigung hat das Recht auf Zugang zur allgemeinen Hochschulbildung und zum lebenslangen Lernen – also auch DU. Deshalb ist erstmal die Hochschule in der Pflicht, dir diesen zu ermöglichen. Deshalb solltest du dich als erstes an die Ansprechperson für Studierende mit Beeinträchtigung deiner Hochschule wenden.

Er oder sie kann dir Auskunft darüber geben, inwieweit deine Hochschule dazu in der Lage ist, dir einen barrierefreien Zugang zum Studium zu ermöglichen. Erste Infos und Ansprechpartner*innen zu diesem Thema findest du auch in unseren Hochschulporträts.

Sollte dir deine Hochschule NICHT ausreichende Hilfen für einen barrierefreien Hochschulzugang gewähren können, kannst du bei einem Kostenträger einen Antrag auf Eingliederungshilfe zum Besuch einer Hochschule stellen. Für uns hier in NRW bzw. dem Rheinland ist dieser Kostenträger der Landschaftsverband Rheinland (LVR).
Dieser entscheidet letztendlich auch, ob und welche Hilfen du genehmigt bekommst.

Wer kann einen Antrag stellen?

Wenn diese Voraussetzungen geklärt sind, solltest du klären, ob du überhaupt berechtigt bist, einen Antrag zu stellen.

Einen Antrag stellen kannst du nämlich nur dann, wenn du beeinträchtigungsbedingt auf technische und/oder personelle Hilfen angewiesen bist, die deine Hochschule nicht leisten kann. Du kannst also zum Beispiel kein bequemeres Bett beantragen, damit du besser schlafen kannst, weil du mit Schlafstörungen zu kämpfen hast.

Wann sollte ich den Antrag stellen?

Die Antwort auf diese Frage ist ganz einfach: So früh wie möglich, aber spätestens zu Studienbeginn. Der Grund hierfür ist, dass die Bearbeitung deines Antrags meistens mehrere Wochen oder sogar Monate dauern kann. Im schlechtesten Fall kommt noch eine längere Zeitspanne für einen möglichen Widerspruch oder ein Gerichtsverfahren dazu. Wir möchten dich damit nicht von der Antragstellung abschrecken, aber bei einigen von uns ist es leider schon so weit gekommen. Deshalb warnen wir dich an dieser Stelle schon mal vor, dass dein Antrag nicht unbedingt Erfolg haben muss.
Aber wir haben auch eine gute Nachricht für dich: Im Folgenden geben wir dir einige Tipps, die dir helfen, damit dein Antrag möglichst auch genehmigt wird.

Was kann ich beantragen?

Die möglichen Hilfen, die du beantragen kannst, sind fast so vielfältig wie die Arten von Beeinträchtigungen selbst. Damit du eine erste Orientierung bekommst, haben wir dir hier mal eine kleine Liste zusammengestellt, was alles beantragt werden kann:

  • Laptops und große Bildschirme
  • Braillezeilen und mobile Notizgeräte für Blinde
  • Spezialtastaturen etc. für körperlich beeinträchtigte Studierende
  • Mobilitätstraining speziell für das Studium
  • Studienassistenz, Gebärdensprach- und/oder Schriftdolmetscher*innen
  • Beeinträchtigungsbedingt anfallende Fahrtkosten zur Hochschule

Aber nicht nur die Formen der möglichen Hilfsmittel und Assistenzen sind vielfältig, sondern auch die Hilfen selbst. So gibt es viele verschiedene Braillezeilen, Laptops oder Bildschirme. Die Kunst ist hier, das richtige Hilfsmittel für dich und deine Bedürfnisse zu finden. Bei der Entscheidung können dir andere Studierende mit einer ähnlichen Beeinträchtigung, Hilfsmittelmessen und/oder spezielle Beratungsstellen helfen.

Worauf muss ich bei der Antragstellung achten?

Damit dein Antrag bearbeitet werden kann, solltest du zunächst folgende Unterlagen einreichen:

  • Kopie des Abizeugnisses
  • Nachweis über deine Beeinträchtigung
  • Bescheinigung deiner Hochschule über die dort zur Verfügung stehenden Hilfen
  • Einen Eingliederungshilfe-Grundantrag
  • Studienbescheinigung, Zulassungsbescheinigung o.Ä.
  • Studienordnung des von dir gewählten Studiengangs
  • Bescheinigung über deine Krankenversicherung
  • Lebenslauf, aus dem dein beruflicher und schulischer Werdegang hervorgeht
  • Ggf. Bescheinigung darüber, dass bei dir ein Pflegegrad vorliegt
  • Ggf. Darstellung des Sachverhaltes, wenn deine Beeinträchtigung durch einen Unfall erworben wurde

Auch wenn dir manche Unterlagen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vorliegen, kannst du deinen Antrag bereits stellen. Du musst dann allerdings die noch fehlenden Unterlagen nachreichen, sobald dir diese vorliegen.

Wichtig zu wissen ist auch, dass für Hilfsmittel, die du nicht ausschließlich für das Studium, sondern für das tägliche Leben benötigst, deine Krankenkasse zuständig ist. Der LVR finanziert nur Hilfen, die du für das Studium benötigst und deren Verwendung im Studium du auch hinreichend begründen kannst.

Deine Begründungen kann auch ein Gutachten oder eine schriftliche Stellungnahme einer sachverständigen Person sein. Eine solche Person ist zum Beispiel ein speziell geschulter Hilfsmittelberater eines Verbandes für Menschen mit Beeinträchtigung.

Während der gesamten Antragstellung solltest du Folgendes bedenken: Die Sachbearbeiter*innen beim LVR kennen sich weder mit Hilfsmitteln und Studienassistenz, noch mit den verschiedensten Beeinträchtigungen aus. Um ihnen die Entscheidung über deinen Antrag zu erleichtern, solltest du sie in die Lage versetzen, deine Situation nachzuvollziehen. Das kannst du erreichen, indem du den Einsatz der von dir beantragten Hilfen anhand von Beispielen beschreibst oder ihren Zweck genau erläuterst.

Wer berät und hilft bei Fragen und Problemen?

Ein solcher Antrag auf Eingliederungshilfe zum Besuch einer Hochschule ist natürlich nicht ganz einfach. Da ist es ganz normal, wenn irgendwann Fragen auftauchen oder es ggf. sogar zu einem Widerspruchsverfahren kommt.

Bei Fragen kannst du dich beispielsweise an die Rechtsberatungen diverser Vereine und Verbände wenden. Der deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband zum Beispiel bietet all seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung und -Vertretung an. Diese steht aber auch Nicht-Mitgliedern für Fragen zur Verfügung. Ein ähnliches Angebot haben auch andere Selbsthilfeorganisationen. Erkundige dich einfach einmal bei einer Organisation, die für dich und deine Belange in Frage kommt.

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