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Egal ob für ein Praktikum, einen Nebenjob oder für deine erste Stelle nach dem Studium: Irgendwann kommst du in die Situation, eine Bewerbung zu schreiben. Eine gute Bewerbung zu verfassen, die Arbeitgeber*innen überzeugt, ist ja schon eine Herausforderung, aber wie solltest du mit deiner Beeinträchtigung in der Bewerbung umgehen? Wir haben ein paar Infos und Gedankenanstöße für dich gesammelt.

Die gesetzliche Lage

Alle Unternehmen, bei denen mindestens 20 Angestellte arbeiten, sind dazu verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit einer Schwerbehinderung zu besetzen. Machen sie das nicht, müssen sie für jeden unbesetzten Arbeitsplatz eine Geldstrafe zahlen.

Trotzdem sind viele Unternehmen sehr zurückhaltend, wenn es um die Einstellung von Menschen mit Beeinträchtigung geht. Sie haben Angst davor, dass sie hohe Kosten übernehmen müssen, um Arbeitsplätze barrierefrei zu gestalten. Außerdem unterliegen Menschen mit Schwerbehinderung einem besonderen Kündigungsschutz, der verhindern soll, dass diese einfach so ohne einen trifftigen Grund gekündigt werden können.

Wenn dich deine Beeinträchtigung nicht bei der Ausübung der Tätigkeit, auf die du dich bewirbst, einschränkt, musst du sie nicht angeben. Wenn dein möglicherweise zukünftiger Arbeitgeber einen Führerschein verlangt, du diesen wegen deiner Beeinträchtigung aber nicht hast oder machen kannst, ist dies eine Einschränkung, die du erwähnen solltest. Wenn du nur eine leichte Sehbeeinträchtigung hast und nur ein bisschen größere Schrift benötigst, bleibt es dir überlassen, ob, wann und wie du die Beeinträchtigung erwähnst.

Hilfestellung bei der Entscheidung

Auf der Website rehadat-bildung.de finden Bewerber*innen mit Beeinträchtigungen Anregungen zur Entscheidungsfindung. Rehadat rät dir dazu, deine Beeinträchtigung anzugeben, wenn:

  • du das Unternehmen damit überrumpeln könntest, weil du zum Beispiel auf Barrierefreiheit angewiesen bist
  • du technische Hilfsmittel oder Assistenz am Arbeitsplatz benötigst
  • dir beeinträchtigungsbedingte Vorteile wie zusätzliche Urlaubstage, Kündigungsschutz oder Steuererleichterungen wichtig sind
  • dein Arbeitgeber/deine Arbeitgeberin Vorteile hat, wenn er/sie dich beschäftigt
  • du dich wohl damit fühlst, deine Beeinträchtigung offen zu kommunizieren

Neben all diesen Punkten solltest du noch wissen, dass bei schwerbehinderten Bewerber*innen die Schwerbehindertenvertretung des Unternehmens in den Bewerbungsprozess einbezogen werden muss. Voraussetzung ist natürlich, dass das Unternehmen eine Schwerbehindertenvertretung hat. Diese ist dafür zuständig, Benachteiligungen im Bewerbungsprozess zu vermeiden.

Beeinträchtigung in der Bewerbung angeben

Wenn du dich dafür entscheidest, deine Einschränkung zu erwähnen, solltest du dir überlegen, wann, wo und wie du sie nennst. Es gibt auch die Möglichkeit, die Beeinträchtigung in der schriftlichen Bewerbung außen vor zu lassen und sie erst im Bewerbungsgespräch zu erwähnen.
Die Beeinträchtigung sollte auf gar keinen Fall im Vordergrund deiner Bewerbung stehen. Du solltest sie daher im Anschreiben nur in 1-2 Sätzen erwähnen. Wenn deine Beeinträchtigung stark erklärungsbedürftig ist, kannst du deinen Bewerbungsunterlagen ein Beiblatt – die sogenannte “dritte Seite” – beilegen und/oder den potenziellen Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch aufklären.

Auch solltest du darauf achten, die Beeinträchtigung nicht negativ darzustellen.
Dies kann dir zum Beispiel gelingen, indem du die Beeinträchtigung mit positiven Eigenschaften verknüpfst, die du durch deine Einschränkung erworben hast. Blinde Menschen haben oft ein besser geschultes Gehör. Außerdem sind Menschen mit Beeinträchtigung fast ständig mit Herausforderungen konfrontiert, die eine Lösung verlangen. Auch das ist eine Kompetenz.
Oder beschäftigst du ein Team aus Studienassistenzen, das du selbstständig koordinierst? Auch hierbei kannst du Fähigkeiten erworben haben, die das Unteernehmen interessieren könnten.

Beispiele zum Umgang mit der Beeinträchtigung in der Bewerbung

Im folgenden erzählen dir Studierende, wie und ob sie die Beeinträchtigung im Bewerbungsprozess thematisiert haben.

Studierende*r im Rollstuhl:

Ich gehe damit sehr offen um, wobei die Behinderung auch nicht mehr zu übersehen ist.

Studierende*r mit chronischer Erkrankung:

Ich bin da ganz offen. Ich habe meinen gdB (Grad der Behinderung) im Lebenslauf angegeben.

Studierende*r mit psychischer Erkrankung:

Ich habe es bis jetzt nur in einem Bewerbungsgespräch preisgegeben. In dem für mein Praxissemester in einer besonderen Wohnform für Menschen mit psychiatrischer Diagnose zur Darstellung meines Interesses an der Stelle.

Studierende*r mit Sehbeeinträchtigung:

Ich erwähne sie im Bewerbungsgespräch, aber nicht im Anschreiben.

Studierende*r mit körperlicher Beeinträchtigung, ist nicht auf den Rollstuhl angewiesen:

Bewerbe ich mich, gebe ich meine Beeinträchtigung in der Bewerbung an, da sie relativ ersichtlich ist und bei einem Vorstellungsgespräch auffällt.

blinde*r Studierende*r:

Ich gehe sehr offen mit meiner Blindheit um, spätestens beim Vorstellungsgespräch würde man die ja eh sehen. Durch diesen offenen Umgang konnte mir auch schon einmal ein angepasstes Bewerbungsverfahren ermöglicht werden.

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